Daten­schutz­er­klä­rung Peitz Bau­ele­men­te GmbH

1. Begriffs­be­stim­mun­gen
Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung beruht auf den Begriff­lich­kei­ten, die durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grun­d­­ver­ord­nung (DSGVO) ver­wen­det wur­den. Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung soll sowohl für die Öffent­lich­keit als auch für unse­re Kun­den und Geschäfts­part­ner ein­fach les­bar und ver­ständ­lich sein. Um dies zu gewähr­leis­ten, möch­ten wir vor­ab die ver­wen­de­ten Begriff­lich­kei­ten erläu­tern.
Wir ver­wen­den in die­ser Daten­schutz­er­klä­rung unter ande­rem die fol­gen­den Begrif­fe:

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten: Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son (im Fol­gen­den „betrof­fe­ne Per­son“) bezie­hen. Als iden­ti­fi­zier­bar wird eine natür­li­che Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­de­re mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät die­ser natür­li­chen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

Betrof­fe­ne Per­son: Betrof­fe­ne Per­son ist jede iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son, deren per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet wer­den.

Ver­ar­bei­tung: Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­ge­führ­te Vor­gang oder jede sol­che Vor­gangs­rei­he im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie das Erhe­ben, das Erfas­sen, die Orga­ni­sa­ti­on, das Ord­nen, die Spei­che­rung, die Anpas­sung oder Ver­än­de­rung, das Aus­le­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, Ver­brei­tung oder eine ande­re Form der Bereit­stel­lung, den Abgleich oder die Ver­knüp­fung, die Ein­schrän­kung, das Löschen oder die Ver­nich­tung.

Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung: Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ist die Mar­kie­rung gespei­cher­ter per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mit dem Ziel, ihre künf­ti­ge Ver­ar­bei­tung ein­zu­schrän­ken.

Pro­filing: Pro­filing ist jede Art der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die dar­in besteht, dass die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­wen­det wer­den, um bestimm­te per­sön­li­che Aspek­te, die sich auf eine natür­li­che Per­son bezie­hen, zu bewer­ten, ins­be­son­de­re, um Aspek­te bezüg­lich Arbeits­leis­tung, wirt­schaft­li­cher Lage, Gesund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, Inter­es­sen, Zuver­läs­sig­keit, Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel die­ser natür­li­chen Per­son zu ana­ly­sie­ren oder vor­her­zu­sa­gen.

Pseud­ony­mi­sie­rung: Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einer Wei­se, auf wel­che die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen, sofern die­se zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men unter­lie­gen, die gewähr­leis­ten, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht einer iden­ti­fi­zier­ten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren natür­li­chen Per­son zuge­wie­sen wer­den.

Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher: Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher ist die natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwe­cke und Mit­tel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­schei­det. Sind die Zwe­cke und Mit­tel die­ser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, so kann der Ver­ant­wort­li­che bzw. kön­nen die bestimm­ten Kri­te­ri­en sei­ner Benen­nung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­se­hen wer­den.

Auf­trags­ver­ar­bei­ter: Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag des Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet.

Emp­fän­ger: Emp­fän­ger ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, der per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten offen­ge­legt wer­den, unab­hän­gig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rah­men eines bestimm­ten Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten mög­li­cher­wei­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erhal­ten, gel­ten jedoch nicht als Emp­fän­ger.

Drit­ter: Drit­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le außer der betrof­fe­nen Per­son, dem Ver­ant­wort­li­chen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der unmit­tel­ba­ren Ver­ant­wor­tung des Ver­ant­wort­li­chen oder des Auf­trags­ver­ar­bei­ters befugt sind, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­ar­bei­ten.

Ein­wil­li­gung: Ein­wil­li­gung ist jede von der betrof­fe­nen Per­son frei­wil­lig für den bestimm­ten Fall in infor­mier­ter Wei­se und unmiss­ver­ständ­lich abge­ge­be­ne Wil­lens­be­kun­dung in Form einer Erklä­rung oder einer sons­ti­gen ein­deu­ti­gen bestä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fe­ne Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den ist.

2. Erfas­sung von Daten
Unse­re Inter­net­sei­te erfasst mit jedem Auf­ruf der Inter­net­sei­te durch eine betrof­fe­ne Per­son oder ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Die­se all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers gespei­chert. Erfasst wer­den kön­nen die

  1. ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen,
  2. das vom zugrei­fen­den Sys­tem ver­wen­de­te Betriebs­sys­tem,
  3. die Inter­net­sei­te, von wel­cher ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­re Inter­net­sei­te gelangt (sog. Refer­rer),
  4. die Unter­web­sei­ten, wel­che über ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­rer Inter­net­sei­te ange­steu­ert wer­den,
  5. das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Inter­net­sei­te,
  6. eine Inter­net­pro­to­koll­adres­se (IP-Adres­se),
  7. der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Sys­tems und
  8. sons­ti­ge ähn­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Fall von Angrif­fen auf unse­re infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me die­nen.
  9. Bei der Nut­zung die­ser all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen zie­hen wir kei­ne Rück­schlüs­se auf die betrof­fe­ne Per­son. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den viel­mehr benö­tigt, um
  10. die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te kor­rekt aus­zu­lie­fern,
  11. die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te sowie die Wer­bung für die­se zu opti­mie­ren,
  12. die dau­er­haf­te Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­rer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me und der Tech­nik unse­rer Inter­net­sei­te zu gewähr­leis­ten sowie
  13. um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Fall eines Cyber­an­griffs die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len.

Die­se anonym erho­be­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den durch uns daher einer­seits sta­tis­tisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Unter­neh­men zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Die anony­men Daten der Ser­ver-Log­files wer­den getrennt von allen durch eine betrof­fe­ne Per­son ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert.

3. Gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Vor­schrif­ten zur Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten; Erfor­der­lich­keit für den Ver­trags­ab­schluss; Ver­pflich­tung der betrof­fe­nen Per­son, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len; mög­li­che Fol­gen der Nicht­be­reit­stel­lung
Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fe­ne Per­son uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Fol­ge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die betrof­fe­ne Per­son ist bei­spiels­wei­se ver­pflich­tet, uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Unter­neh­men mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hät­te zur Fol­ge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen wer­den könn­te. Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fe­ne an unse­ren D Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen wen­den. Unser Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hät­te.

4. Kon­takt­mög­lich­keit über die Inter­net­sei­te
Unse­re Inter­net­sei­te ent­hält auf­grund von gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anga­ben, die eine schnel­le elek­tro­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me zu unse­rem Unter­neh­men sowie eine unmit­tel­ba­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit uns ermög­li­chen, was eben­falls eine all­ge­mei­ne Adres­se der soge­nann­ten elek­tro­ni­schen Post (E-Mail-Adres­se) umfasst. Sofern eine betrof­fe­ne Per­son per E-Mail oder über ein Kon­takt­for­mu­lar den Kon­takt mit dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen auf­nimmt, wer­den die von der betrof­fe­nen Per­son über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auto­ma­tisch gespei­chert. Sol­che auf frei­wil­li­ger Basis von einer betrof­fe­nen Per­son an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den für Zwe­cke der Bear­bei­tung oder der Kon­takt­auf­nah­me zur betrof­fe­nen Per­son gespei­chert. Es erfolgt kei­ne Wei­ter­ga­be die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te.

5. Ver­wen­dung von Coo­kies
Um den Besuch unse­rer Web­sei­te attrak­tiv zu gestal­ten und die Nut­zung bestimm­ter Funk­tio­nen zu ermög­li­chen, ver­wen­den wir auf ver­schie­de­nen Sei­ten soge­nann­te Coo­kies. Hier­bei han­delt es sich um klei­ne Text­da­tei­en, die auf Ihrem End­ge­rät gespei­chert wer­den. Eini­ge der von uns ver­wen­de­ten Coo­kies wer­den nach Ende der Brow­ser-Sit­zung, also nach Schlie­ßen Ihres Brow­sers, wie­der gelöscht (sog. Sit­zungs-Coo­kies). Ande­re Coo­kies ver­blei­ben auf Ihrem End­ge­rät und ermög­li­chen uns, Ihren Brow­ser beim nächs­ten Besuch wie­der­zu­er­ken­nen (per­sis­ten­te Coo­kies). Sie kön­nen Ihren Brow­ser so ein­stel­len, dass Sie über das Set­zen von Coo­kies infor­miert wer­den und ein­zeln über deren Annah­me ent­schei­den oder die Annah­me von Coo­kies für bestimm­te Fäl­le oder gene­rell aus­schlie­ßen. Bei der Nicht­an­nah­me von Coo­kies kann die Funk­tio­na­li­tät unse­rer Web­sei­te ein­ge­schränkt sein.

6. Bekannt­ma­chung von Ver­än­de­run­gen
Geset­zes­än­de­run­gen oder Ände­run­gen unse­rer inter­nen Pro­zes­se kön­nen eine Anpas­sung die­ser Daten­schutz­er­klä­rung erfor­der­lich machen.
Für den Fall einer sol­chen Ände­rung wer­den wir Ihnen dies spä­tes­tens sechs Wochen vor Inkraft­tre­ten mit­tei­len. Ihnen steht gene­rell ein Wider­rufs­recht hin­sicht­lich Ihrer erteil­ten Ein­wil­li­gun­gen zu.
Bit­te beach­ten Sie, dass (sofern Sie kei­nen Gebrauch von Ihrem Wider­rufs­recht machen) die jeweils aktu­el­le Ver­si­on der Daten­schutz­er­klä­rung die gül­ti­ge ist.

7. Aktualisierung/Löschung Ihrer per­sön­li­chen Daten
Sie haben jeder­zeit die Mög­lich­keit, die uns zur Ver­fü­gung gestell­ten per­sön­li­chen Daten zu über­prü­fen, zu ändern oder zu löschen, indem Sie uns eine E-Mail an die E-Mail-Adres­se info@peitz-bauelemente.de schi­cken. Sie kön­nen dort auch den Emp­fang wei­te­rer Infor­ma­tio­nen für die Zukunft aus­schlie­ßen.
Eben­so haben Sie das Recht, ein­mal erteil­te Ein­wil­li­gun­gen mit Wir­kung für die Zukunft jeder­zeit zu wider­ru­fen.
Die Löschung der gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Ein­wil­li­gung zur Spei­che­rung wider­ru­fen.
Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wur­de.
Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

8. Rech­te der betrof­fe­nen Per­so­nen
Jede betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räum­te Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu erhal­ten. Fer­ner hat der Euro­päi­sche Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zuge­stan­den:

die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
die Kate­go­ri­en per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet wer­den
die Emp­fän­ger oder Kate­go­ri­en von Emp­fän­gern, gegen­über denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wor­den sind oder noch offen­ge­legt wer­den, ins­be­son­de­re bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen
falls mög­lich die geplan­te Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert wer­den, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung die­ser Dau­er
das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen die­se Ver­ar­bei­tung
das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Auf­sichts­be­hör­de
wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben wer­den: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­filing gem. Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumin­dest in die­sen Fäl­len – aus­sa­ge­kräf­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die invol­vier­te Logik sowie die Trag­wei­te und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fe­ne Per­son

Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­ti­en im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhal­ten.
Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten – auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung – zu ver­lan­gen.
Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, sofern einer der fol­gen­den Grün­de zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:

Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den für sol­che Zwe­cke erho­ben oder auf sons­ti­ge Wei­se ver­ar­bei­tet, für wel­che sie nicht mehr not­wen­dig sind.
Die betrof­fe­ne Per­son wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO stütz­te, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung.
Die betrof­fe­ne Per­son legt gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es lie­gen kei­ne vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Grün­de für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fe­ne Per­son legt gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig ver­ar­bei­tet.
Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt.
Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­te­ne Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gem. Art. 8 Abs. 1 DSGVO erho­ben.

Sofern einer der o.g. Grün­de zutrifft und eine betrof­fe­ne Per­son die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei uns gespei­chert sind, ver­an­las­sen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Unser Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder ein ande­rer Mit­ar­bei­ter wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.
Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von uns öffent­lich gemacht und ist unser Unter­neh­men als Ver­ant­wort­li­cher gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so tref­fen wir unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um ande­re für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die betrof­fe­ne Per­son von die­sen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopi­en oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Unser Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder ein ande­rer Mit­ar­bei­ter wird im Ein­zel­fall das Not­wen­di­ge ver­an­las­sen.
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:

Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dau­er, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu über­prü­fen.
Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fe­ne Per­son lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger, die betrof­fe­ne Per­son benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen.
Die betrof­fe­ne Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Grün­de des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen.

Sofern eine der o.g. Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fe­ne Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei uns gespei­chert sind, ver­lan­gen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Unser Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder ein ande­rer Mit­ar­bei­ter wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­an­las­sen.
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che durch die betrof­fe­ne Per­son einem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wur­den, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, die­se Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO oder auf einem Ver­trag gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wur­de.
Fer­ner hat die betrof­fe­ne Per­son bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gem. Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rech­te und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt wer­den.
Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fe­ne Per­son jeder­zeit an den von uns bestell­ten Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wen­den.
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) oder f) DSGVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf die­se Bestim­mun­gen gestütz­tes Pro­filing.
Wir ver­ar­bei­ten die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Fall des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen oder der Ver­ar­bei­tung, Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen die­nen.
Ver­ar­bei­ten wir per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zweck der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­filing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fe­ne Per­son uns gegen­über der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Direkt­wer­bung, so wer­den wir die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für die­se Zwe­cke ver­ar­bei­ten.
Zudem hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, gegen die sie betref­fen­de Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei uns zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­es­se lie­gen­den Auf­ga­be erfor­der­lich.
Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fe­ne Per­son direkt an unse­ren Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det wer­den.
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung – ein­schließ­lich Pro­filing – beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Wei­se erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung

  1. nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder
  2. auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und die­se Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung der Rech­te und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder
  3. mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son erfolgt.

Ist die Ent­schei­dung

  1. für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich oder
  2. erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son, tref­fen wir ange­mes­se­ne Maß­nah­men, um die Rech­te und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­des­tens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.

Möch­te die betrof­fe­ne Per­son Rech­te mit Bezug auf auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu wider­ru­fen.
Möch­te die betrof­fe­ne Per­son ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

9. Ver­wen­dung von Goog­le Maps
Für die­se Web­sei­te wird Goog­le Maps zur Dar­stel­lung von Kar­ten ver­wen­det. Dadurch kön­nen inter­ak­ti­ve Kar­ten direkt in der Web­sei­te ange­zeigt und die Nut­zung der Kar­ten-Funk­ti­on ermög­licht wer­den. Die Kar­ten-Funk­ti­on von Goog­le Maps ver­wen­det per­sis­ten­te Coo­kies. Durch den Besuch der Unter­sei­te die­ser Web­sei­te, auf der Goog­le Maps ver­wen­det wird, erhält Goog­le die Infor­ma­ti­on, dass Sie die ent­spre­chen­de Unter­sei­te auf­ge­ru­fen haben. Zudem wer­den Daten über die Nut­zung der Maps-Funk­tio­nen durch Besu­cher der Web­sei­te an Goog­le über­mit­telt. Dies erfolgt unab­hän­gig davon, ob Sie über ein Goog­le-Nut­zer­kon­to ein­ge­loggt sind. Sind Sie bei Goog­le ein­ge­loggt, wer­den Ihre Daten Ihrem Goog­le-Nut­zer­kon­to zuge­ord­net. Wenn Sie eine sol­che Zuord­nung nicht wün­schen, müs­sen Sie sich vor dem Auf­ruf der Kar­ten-Funk­ti­on aus­log­gen. Goog­le spei­chert Ihre Daten als Nut­zungs­pro­fi­le und nutzt sie für Zwe­cke der Wer­bung, Markt­for­schung und/oder bedarfs­ge­rech­ten Gestal­tung sei­ner Web­sei­te. Eine sol­che Aus­wer­tung erfolgt ins­be­son­de­re (selbst für nicht ein­ge­logg­te Nut­zer) zur Erbrin­gung von bedarfs­ge­rech­ter Wer­bung und um ande­re Nut­zer des sozia­len Netz­werks über Ihre Akti­vi­tä­ten auf die­ser Web­sei­te zu infor­mie­ren. Ihnen steht ein Wider­spruchs­recht zu gegen die Bil­dung die­ser Nut­zer­pro­fi­le, wobei Sie sich zur Aus­übung des­sen an Goog­le rich­ten müs­sen.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Zweck und Umfang der Daten­er­he­bung und ihrer Ver­ar­bei­tung durch Goog­le erhal­ten Sie in den Daten­schutz­er­klä­run­gen des Anbie­ters. Dort erhal­ten Sie auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Ihren dies­be­züg­li­chen Rech­ten und Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten zum Schut­ze Ihrer Pri­vat­sphä­re: http://www.google.de/intl/de/policies/privacy. Goog­le ver­ar­bei­tet Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US Pri­va­cy Shield unter­wor­fen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
Die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten erfolgt auf Grund­la­ge einer Inter­es­sen­ab­wä­gung, die immer auch Ihre Inter­es­sen berück­sich­tigt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO).

10. Rechts­grund­la­ge der Ver­ar­bei­tung
Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO dient unse­rem Unter­neh­men als Rechts­grund­la­ge für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fe­ne Per­son ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­wei­se bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fäl­len von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unser Unter­neh­men einer recht­li­chen Ver­pflich­tung, durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­wei­se zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO. In sel­te­nen Fäl­len könn­te die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wer­den, um lebens­wich­ti­ge Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son oder einer ande­ren natür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­wei­se der Fall, wenn ein Besu­cher in unse­rem Betrieb ver­letzt wer­den wür­de und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, sei­ne Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­ti­ge lebens­wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­ti­ge Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann wür­de die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. d) DSGVO beru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO beru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­la­ge basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge sind uns ins­be­son­de­re des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wur­den. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­es­se anzu­neh­men sein könn­te, wenn die betrof­fe­ne Per­son ein Kun­de des Ver­ant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DSGVO).

11. Berech­tig­te Inter­es­sen an der Ver­ar­bei­tung, die von dem Ver­ant­wort­li­chen oder einem Drit­ten ver­folgt wer­den
Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO, ist unser berech­tig­tes Inter­es­se die Durch­füh­rung unse­rer Geschäfts­tä­tig­keit zuguns­ten des Wohl­erge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und unse­rer Anteils­eig­ner.

12. Der Ver­ant­wort­li­che bzw. Ihr Ansprech­part­ner
Bei Fra­gen zur Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung oder Nut­zung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, bei Aus­künf­ten, Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung von Daten sowie Wider­ruf erteil­ter Ein­wil­li­gun­gen oder Wider­spruch gegen eine bestimm­te Daten­ver­wen­dung wen­den Sie sich bit­te direkt an:

Peitz Bau­ele­men­te GmbH
Hans Peitz (Geschäfts­füh­rer)
Neu­en­gam­mer Haus­deich 323,
 D-21039 Ham­burg
Tel.: 040 / 79 41 30–0
Fax: 040/ 79 41 30–20
E-Mail: info@peitz-bauelemente.de
______________________________________________________________________
Stand: 10. Dezem­ber 2018